Unsere Welt ist eine Welt der Sehenden. 80 % der Wahrnehmung wird mit den Augen aufgenommen. Entsprechend einschneidend sind die Konsequenzen für Menschen, die nicht sehen können oder deren Sehvermögen so eingeschränkt ist, dass sie ihre Umwelt visuell nur sehr begrenzt erkennen können. Das sind in Düsseldorf zur Zeit bei über 613.000 Einwohnern immerhin mehr als 1.000 blinde und mehr als 3.000 wesentlich sehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Als Beispiel ist im nachfolgenden Bild eine Sehbehinderung durch "diabetische Retinopathie" dargestellt.
Der vollständige oder teilweise Verlust des Sehvermögens führt zu gravierenden Benachteiligungen für die betroffenen Menschen, insbesondere
- bei der Informationsaufnahme und Kommunikation,
- bei der Mobilität und Orientierung auf öffentlichen Verkehrswegen und in Gebäuden,
- bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs,
- bei der Bedienbarkeit von technischen Einrichtungen und
- bei der Handhabung von Geräten sowie
- bei der Wahrnehmung des Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangebots.
Die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen ist eines unserer wichtigsten Vereinsziele und bedeutet die konsequente Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, der lautet: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Ebenso formuliert das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) in § 1: "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen."
Einen ganz neuen Blickwinkel wirft die am 26. März 2009 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention der vereinten Nationen (BRK) auf die Stellung behinderter Menschen in der Gesellschaft. Sie betrachtet Behinderung als Bestandteil des menschlichen Lebens und das Recht behinderter Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe als Bereicherung für die gesamte Gesellschaft. Ihr oberstes Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, das heißt, dass alle Menschen frei, gleich und auf der Grundlage der Menschenwürde und der eigenen Selbstbestimmung miteinander ihr Leben gestalten können. Auch wir möchten in Düsseldorf unseren Teil zum Gelingen und zur Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft beitragen.
Das Motto unseres Vereins lautet:
RAT - HILFE - INTERESSENVERTRETUNG
Damit werden unsere Aufgaben und Ziele grob umrissen. Im Detail ergeben sie sich aber aus unserer Vereinssatzung, in der folgende Schwerpunkte unserer Arbeit festgelegt sind:
Wir sind Ansprechpartner für blinde und sehbehinderte Menschen mit maximal 30 Prozent Sehvermögen auf dem besseren Auge mit Korrektur sowie für Menschen, die von Blindheit bedroht sind.
Unser Verein vertritt als Selbsthilfeorganisation die Interessen dieser Personengruppe und wirkt darüber hinaus darauf hin, dass diese Menschen inklusiv am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Des Weiteren ist der Verein für diesen Personenkreis in den Bereichen Patientenvertretung und Patientenberatung tätig. Er arbeitet hierbei mit anderen Institutionen eng zusammen.
Aufgaben des Blinden- und Sehbehindertenvereins Düsseldorf e. V. sind:
- die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung der blinden, sehbehinderten und von Blindheit bedrohten Menschen,
- die Förderung ihrer Selbstbestimmung und ihrer inklusiven, gleichwertigen Teilhabe und Mitwirkung am Leben in der Gesellschaft,
- die Erhaltung und Verbesserung ihrer medizinischen Versorgung sowie ihre Beratung und Information zu allen sie betreffenden relevanten Themen.
- der Kontakt und Austausch der Betroffenen und Mitglieder untereinander sowie die Vermittlung von Kontakten nach außen.
Hierzu halten wir - auch in Zusammenarbeit mit unserem Landesverband, dem Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. folgende Angebote bereit:
- Die Beratung der Betroffenen und der ihnen nahe stehenden Menschen zum Beispiel über gesetzliche Regelungen und Bestimmungen zum Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile,
- das Erlernen oder Wiedererlernen lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten,
- den Gebrauch von Hilfsmitteln im Alltag, im Haushalt, in der Freizeit und im Beruf,
- das Erlernen von Orientierung und Mobilität,
- Informationen über Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten,
- Informationen über Möglichkeiten der Freizeit- und Urlaubsgestaltung,
- Informationsveranstaltungen und gesellige Zusammenkünfte,
- Herausgabe einer Audiozeitung,
- Zurverfügungstellung von tastbaren und akustischen Stadtplänen,
- Kurse zum Erlernen der Blindenschrift,
- kulturelle Veranstaltungsangebote wie Theater- oder Museumsbesuche, Ausflüge und andere Veranstaltungen sowie
- Hobby und Freizeitangebote wie Skat, Tandemfahren, Wandern, Kegeln oder Schießen.
Bildquelle: Das Foto wurde dem Sehbehinderungssimulator des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin unter www.absv.de entnommen. Foto: Friese
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